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   BGH, 12.02.2013 - 2 StR 524/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,4343
BGH, 12.02.2013 - 2 StR 524/12 (https://dejure.org/2013,4343)
BGH, Entscheidung vom 12.02.2013 - 2 StR 524/12 (https://dejure.org/2013,4343)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 2013 - 2 StR 524/12 (https://dejure.org/2013,4343)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 224 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 5 StGB; § 46 StGB; § 337 StPO
    Gefährliche Körperverletzung (hinterlistiger Überfall; strafschärfende Bedeutung mehrfach verwirklichter Tatalternativen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 224 Abs 1 Nr 3 StGB
    Gefährliche Körperverletzung: Ausnutzung eines Überraschungsmoments bei Angriff von hinten als hinterlistiger Überfall

  • Wolters Kluwer

    Prüfung des Vorliegens von Hinterlist im Rahmen einer Revision

  • rewis.io

    Gefährliche Körperverletzung: Ausnutzung eines Überraschungsmoments bei Angriff von hinten als hinterlistiger Überfall

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 224 Abs. 1 Nr. 3; StPO § 349 Abs. 2
    Prüfung des Vorliegens von Hinterlist im Rahmen einer Revision

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Hinterlistiger Überfall bei der Körperverletzung - Das Ausnutzen des Überraschungsmoments ist noch nicht zwingend ein hinterlistiger Überfall i.S.d. § 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 173
  • NStZ-RR 2013, 267
  • StV 2013, 439
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.05.2012 - 3 StR 146/12

    Anforderungen an das Vorliegen eines hinterlistigen Überfalls bei der

    Auszug aus BGH, 12.02.2013 - 2 StR 524/12
    Hinterlist setzt vielmehr voraus, dass der Täter planmäßig in einer auf Verdeckung seiner wahren Absicht berechneten Weise vorgeht, um dadurch dem Gegner die Abwehr des nicht erwarteten Angriffs zu erschweren und die Vorbereitung auf seine Verteidigung nach Möglichkeit auszuschließen (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Mai 2012 - 3 StR 146/12, NStZ 2012, 698 mwN; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 224 Rn. 10).
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